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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2712stoffel
19.11.2007, 11:15 Uhr

abknickende vorfahrtstraße


hallo!
abknickender vorfahrtstraße folgen, blinker setzen-klare sache. Aber folgender fall: T-Kreuzung, nach links abknickende vorfahrt, blinker LINKS! Nach rechts ab (wohlgemerkt deutlich rechts ab - 90°)von der vorfahrtsstr. blinker RECHTS???? ich meine ja, denn was wäre, wenn geradeaus auch noch möglich wäre? Ich muss doch - eben wie an einer jeden kreuzung - zu erkennen geben, wohin ich will! Hier an dieser besagten kreuzung geht es nur links und rechts - also blinker links oder rechts - aber eben blinker, oder? Würde mich um fundierte Antwort freuen - da die Polizei anderes behauptet hat, was mich sehr geärgert hat.
MfG 2712stoffel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.11.2007, 11:21 Uhr

zu: abknickende vorfahrtstraße

In welchem Zusammenhang hat die Polizei denn das behauptet? Das wäre ja das erste Mal, dass es die Polizei beanstandet, dass geblinkt wird ...

Biegt man rechts ab, dann muss man rechts blinken, wobei es überhaupt keine Rolle spielt, ob es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße handelt. Es mag Grenzfälle geben, in denen man nicht genau sagen kann, ob ein Fahrmanöver noch als Geradeausfahrt gilt oder schon als Abbiegen, aber bei den erwähnten 90 Grad kann man das ja nur als Rechtsabbiegen betrachten, sodass geblinkt werden muss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen