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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Felu
16.11.2007, 18:28 Uhr

Motorradfürerschein

Hallo zusammen,
ich habe den Fürerschein Klasse A1 2003 gemacht und würde jetzt gerne Klasse A machen, ich hatte allerdings Zwischen Sep. 2006 und Mai 2007 keinen Führerschein und es wurde ein NEUER ausgestellt.
Kann mir jemand sagen ob ich nach dem ich den A gemacht habe nochmal 2 Jahre warten muss um ein Kraftrad mit mehr als 34 PS fahren zu dürfen? (Ich bin 22)!
Danke Gruß Felu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
16.11.2007, 18:59 Uhr

zu: Motorradfürerschein

Natürlich du dann die ersten 2 Jahe nur 34 PS Maschinen fahren.

Das hat aber nichts mit dem neu ausgestellten Führerschein zu tun, sondern damit das du erst 22 Jahre alt bist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen