Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Felu
16.11.2007, 18:28 Uhr

Motorradfürerschein

Hallo zusammen,
ich habe den Fürerschein Klasse A1 2003 gemacht und würde jetzt gerne Klasse A machen, ich hatte allerdings Zwischen Sep. 2006 und Mai 2007 keinen Führerschein und es wurde ein NEUER ausgestellt.
Kann mir jemand sagen ob ich nach dem ich den A gemacht habe nochmal 2 Jahre warten muss um ein Kraftrad mit mehr als 34 PS fahren zu dürfen? (Ich bin 22)!
Danke Gruß Felu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
16.11.2007, 18:59 Uhr

zu: Motorradfürerschein

Natürlich du dann die ersten 2 Jahe nur 34 PS Maschinen fahren.

Das hat aber nichts mit dem neu ausgestellten Führerschein zu tun, sondern damit das du erst 22 Jahre alt bist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Haschisch, Marihuana

LSD

Heroin, Kokain, Amphetamine