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07.11.2007, 15:00 Uhr

Theorieprüfung - Motorrad-Führerschein

Hallo,

ich habe am 11.06.07 die Theorieprüfung für die Klasse B bestanden.
Im Frühjahr/Sommer 2008 möchte ich gerne meinen Motorrad-Führerschein machen.

Ich weiß, dass die Theorie-Prüfung 1 Jahr lang gültig ist. Also könnte ich mir doch die erneute Prüfung des Grundwissens (und somit auch die erneuten T.-Stunden -Grundwissen) sparen, wenn ich vor dem 11.06.08 die T.-Prüfung für den Motorradführerschein bestehen würde...oder?!?

Und wenn dem so ist, wie sieht das dann mit der praktischen Prüfung aus, wenn ich diese nicht vor dem 11.06.08 bestehe?
Ist nach diesem Zeitpunkt meine Theorie noch gültig, oder zählt sie dann als abgelaufen, weil der "Grundwissen"-Teil vor über 1 Jahr absolviert wurde???

Danke im vorraus ;-)

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07.11.2007, 19:02 Uhr

zu: Theorieprüfung - Motorrad-Führerschein

Danke, den Spaß werd ich dabei haben....!!!

Was soll ich denn unter rechtzeitiger Antragstellung verstehen? Ist das so gemeint, dass ich die Prüfung noch vor dem 11.06.08 machen darf oder wie darf ich´s verstehen??

...und zu dem anderen: Um die erneute Prüfung meines Grundwissens komme ich wohl nicht drumherum?!?!?!  

Ich wünsche auch viel Spaß bei dieser schönen Nebensache......soll denn Autofahren die schönste Nebensache der Welt sein?? Noch vor Motorradfahren??

Is wohl eher anders gemeint  
Naja, viel Spaß auch dabei!!! ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen