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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lorely
24.10.2007, 13:16 Uhr

Wer hat Recht??

Hallo! Ich habe eine Frage, ich bin vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten worden, weil ich zu schnell gefahren bin! Der Polizist meinte es würden 40 Euro Strafe und 1 Punkt auf mich zukommen! Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid erhalten, die Geldbuße ist aber höher als vom Polizist gesagt! Ist das zulässig??
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
24.10.2007, 13:24 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Das ist zulässig. Der Polizist ist nicht verpflichtet den gesamten Bußgeldkatalog auswendig zu können. Wurdest du geblitzt, oder sind die Polizisten dir hergefahren? Wenn sie dir hinterhergefahren sind und ein Video gemacht haben wird dieses erst später ausgewertet, dadurch kann der Polizist erstmal nur eine ungefähre Angabe der Strafe machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.10.2007, 14:04 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Es gibt so einige Polizisten, die sich auf ihrer Baustelle gut, auf der der Bußgeldstelle aber nur wenig auskennen.
Wenn Du uns verrätst, wie hoch Deine Überschreitung war, können wir Dir sagen, ob das Bußgeld gerechtfertigt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
24.10.2007, 14:56 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Bist du noch in der Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
24.10.2007, 17:14 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Nicht zu vergessen die Gebühren in Höhe von 25 Euro die dazu kommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren