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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SunshineSunny
09.10.2007, 13:24 Uhr

Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo,

ich habe vor etwa einem Jahr meinen Theorieunterricht beendet, aber bisher noch nicht meine Theorieprüfung bestanden.

Gibt es eine Grenze in welcher Zeit man die Theorieprüfung bestanden haben muss?

Gruß
Sunshine Sunny

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
09.10.2007, 16:34 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo!
Lies doch mal in § 16 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
"Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung ... zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen..."
Ob noch weitere Grenzen zu beachten sind, weiß ich gerade nicht. Vielleicht weiß jemand anderer Bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
09.10.2007, 16:44 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Naja, wenn man ewig lange braucht, dann hat man nicht richtig gelernt und kann die Prüfung eh vergessen.
Bei uns waren es 45 Minuten, danach war Abgabe, die meisten waren aber spätestens nach 30 min fertig... ist ja auch mehr als genug Zeit!

Aber welche Zeit genau vorgeschrieben ist, weiß ich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung