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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LilaPause2
30.09.2007, 12:51 Uhr

nochmal hey

so und meine zweite frage ist....ich hab ja die prüfung leider nit bestanden....sooo....und ich´hab echt alles richtig gemacht...mein einzigster fehler war dass ich beim seitwärts rückwärts einparken mit den rechten reifen auf die bordsteinkante gekommen bin! wie gesagt mein einziger fehler! is das echt ein grund zum durchfalln??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.09.2007, 18:27 Uhr

zu: nochmal hey

normalerweise nicht. Damit ist zwar die Grundaufgabe Einparken nicht bestanden, aber soweit ich weiß reicht das noch nicht zum durchfallen.
Kann aber sein, dass ich mich täusche...vielleicht weiß jemand anders mehr dazu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
30.09.2007, 20:29 Uhr

zu: nochmal hey

Die in Anlage 7 Nr. 2.1.4.2. FeV geforderte Grundfahraufgabe hast Du nach den Bestimmungen der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) Anlage 3 Nr. 2.2 nicht fehlerfrei ausgeführt.

»Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung«

Hat Dich der aaSoP die Grundfahraufgabe wiederholen lassen? Du hast immer zwei Versuche, wenn's beim ersten Mal nicht klappt.

Wenigstens der zweite Versuch sollte aber klappen, denn sonst ist die Prüfung nach Anlage 3 Nr. 3 der Prüfungsrichtlinie vorbei.

»Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt (...)«

Wenn Du es also beim zweiten Mal falsch gemacht hast, dann kannst Du nichts machen. Aber auf eine Wiederholung der Grundfahraufgabe hast Du Anspruch.

Hoffe ich konnte Dir helfen. Ist auch alles zum Nachlesen.

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