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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
23.09.2007, 13:03 Uhr

Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

Hallo,

Wie war das nochmal mit den Gefahrzeichen in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen.....?

In dem Fall gilt doch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur solange, wie die Gefahr (z.B. Baustelle, gefährliche Ausfahrt,usw.) herrscht oder?

sprich, wenn ich z.B. an der gefährlichen Ausfahrt vorbei bin, darf ich wieder die Geschwindigkeit fahren, die allgemein gilt, oder?

Vielen Dank!

Mfg
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.09.2007, 13:07 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

interessiert mich auch. Bin gestern einem Schild 70 + "Längsrillen" Schild begegnet. Dann bin ich langsamer gefahren und als die Rillen vorbei waren, hab ich wieder beschleunigt. 500 Meter später kam dann doch ein Aufhebungsschild...aber nur für eine Richtung, in der anderen nicht.
Durch was entstehen überhaupt solche Rillen?

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23.09.2007, 14:08 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung (oder ein überholverbotszeichen) an einem schilderträger mit einem gefahrzeichen angebracht ist, ist die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wenn man eindeutig die gefahrstelle passiert hat.

längsrillen können durch beladene (überladene), abbremsende oder anfahrende (besonders vor ampeln) lkw entstehen. gibt natürlich auch noch andere gründe, aber diese sind seltener .

holger

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23.09.2007, 19:26 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

bei mir war es auch so. Nur dann tauchte auf einmal, obwohl die Gefahrstelle seit mehreren 100 meter vorbei war, ein "baustellenmäßig" aufgestelltes Aufhebungsschild auf.
Wenn ich jetzt da geblitzt werde, wer hat dann Recht?
Und es war kein Gefahrzeichen, sondern nur eine "Begründung", also einfach das Wort stand darunter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 20:33 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

>> Und es war kein Gefahrzeichen <<

da hast du dir die antwort doch schon selber gegeben.

holger

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23.09.2007, 21:39 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

dachte ich mir schon fast...soweit ich mich erinnere war da kein so "ausrufezeichen"
Aber in die eine Richtung wurde die Beschränkung nicht wieder aufgehoben.
Kann man da guten Gewissens wieder Gas geben?
Baustellen sparen bei sowas ja recht häufig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.09.2007, 21:36 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

naja...auf Baustellen wird sehr oft gespart...bestes Beispiel sind die Schilder für Hindernisse auf der Fahrbahn (Blaues Schild mit 2 Pfeilen für den der Vorfahrt hat, Rotes Kreisschild mit 2 Pfeilen (ein pfeil rot einer schwarz) für den gegenverkehr)

Da wird oft das eine einfach umgedreht...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen