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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RS6
06.09.2007, 00:30 Uhr

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
07.09.2007, 17:49 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

nein, du kannst den zeitraum nicht frei wählen. der beträgt voraussichtlich 1 monat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Als Ersttäter darfst Du den Antritt des Fahrverbots in einer Spanne von 4 Monaten frei wählen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden