Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadda
04.09.2007, 18:54 Uhr

Von B17 zum EU-Führerschein?

Ich hätte auch mal ne Frage, ich bin seit Sonntag 18 und hab den B17 schein gemacht und jetzt weiß ich nicht wo ich den Antrag auf einen EU-Führerschein stellen muss, bei der Ortsverwaltung dem TÜV oder wo?...und soll ich dann da einfach vorbeifahrn oder muss ich mich dafür anmelden oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
04.09.2007, 19:01 Uhr

zu: Von B17 zum EU-Führerschein?

Nicht beim TÜV, sondern bei der Führerscheinstelle musst Du die FE abholen.

Am besten rufst Du dort an und fragst, ob der EU-Schein beantragt werden muss, oder ob Du ihn einfach so abholen kannst. Das ist regional unterschiedlich, habe ich gehört. Bei uns kannst Du ihn jedenfalls ohne Beantragung abholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 1

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen