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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr

Ummeldefrist von einem Pkw

Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2007, 15:03 Uhr

zu: Ummeldefrist von einem Pkw

Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)

Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren