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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Loli
29.07.2007, 22:43 Uhr

3 Minuten und Behinderten Parkplatz

Es ist folgendes passiert, ein Bekannte von mir stand circa 3 min. auf dem Behinderten Parkplatz. Die Beamtin (oder wie heißen sie?), hat nur mal geschaut und nichts gesagt. Bekannte ist dann aber weg gefahren. Jetzt hat er Strafe bekommen, wo steht , dass er 3 min auf dem Behinderten Parkplatz stand.
Und ich sage ihm, er soll Widerspruch schreiben. Der hat aber Angst, dass er noch mehr Geld zahlen muss. Also meine Frage- ist dass nicht erlaubt 3 Minuten auf dem Behinderten Parkplatz für 3 min zu halten ? Ich habe in der Autoschule so gelernt, dass 3 min noch erlaubt sind, ab 3 min ist EUROparken EURO also nicht mehr erlaut. Und 2 Frage- wird ihm das mehr kosten, wenn er Widerspruch schreibt? Ist das nicht erlaubt, jemand zu widersprechen?

Ich bedanke mich im voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
30.07.2007, 00:03 Uhr

zu: 3 Minuten und Behinderten Parkplatz

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.07.2007, 00:18 Uhr

zu: 3 Minuten und Behinderten Parkplatz

1.: Das Halten auf einem Behindertenparkplatz ist erlaubt. Das Parken nicht. Parken liegt vor, wenn:
- das Halten länger als 3 Minuten dauert
- wenn das Fahrzeug verlassen wird.

Wenn er tatsächlich weniger als 3 Minuten dort stand und das Fahrzeug nicht verlassen hat, wäre der Verwarngeldbescheid nicht rechtmäßig.

2.: Wird das Verwarngeld nicht akzeptiert, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
Dagegen kann Einspruch eingelegt werden. Kommt der durch, geht der Bekannte straffrei aus.
Wenn nicht, dann muß er die Strafe zahlen, zuzüglich Gebühren von ca. 25 Euro, die für den Verwarngeldbescheid nicht anfallen würden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn