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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
25.07.2007, 19:41 Uhr

Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage zum Thema Geschwindigkeitsbeschränkung!

Bei uns auf dem Land gibts viele (nicht geschlossene) Ortschaften! Vor vielen steht das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! Aber es kommt nach dem Ort kein Aufhebungsschild! Außerdem steht am anderen Ende bzw. Anfang des Ortes die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung!

Was gilt in dem Fall?
bezieht sich die beschränkung nur auf die Ortschaft?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
25.07.2007, 19:51 Uhr

zu: Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Also, keine gelbe Ortstafel (weder Ortseingang noch -ausgang)? Dann gilt das hier.

"Vermutlich" eine fehlerhafte Beschilderung (Aufhebung des Streckenverbots fehlt), aber vermuten kann man viel, und das Fehlen der Aufhebung entbindet einen nicht von der Pflicht, sich weiter an das Tempolimit zu halten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich