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24.07.2007, 14:15 Uhr

30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Hallo,

bin auf der Autobahn (außerorts) in einer 60-er Baustellenzone mit 90 km/h (30 km/h abzüglich Toleranz zu viel) gefahren, trotzdem habe ich nur Geldbuße 50 €, Gebühr 20 € und portokosten 3,45 im Schreiben erwähnt bekommen, von den 3 punkten, die in jedem Bußgeldrechner zu finden sind, war hier nicht die Rede!!!

Werden 3 Punkte irgendwann später eingetragen? Oder kommt noch ein Schreiben aus Flensburg? Wo über die Eintragung mitgeteilt wird? Zwei Wochen sind schon vorbei.

Wie läuft das? Ich habe zuvor keine Punkte erhalten :-)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2007, 14:33 Uhr

zu: 30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Die 3 Punkte werden mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen. Eine Information darüber im Bußgeldbescheid ist zwar weitestgehend üblich, aber nicht unbedingt notwendig.

Du kannst also davon ausgehen, daß Du die Punkte bekommen hast.

Deinen aktuellen Punktestand kannst Du beim KBA in Flensburg erfragen.

mfG
Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen