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 Balboa
21.07.2007, 19:38 Uhr
Führerschein in Panama-HILFE
Ich mache ein 6 monatiges praktikum in Panama und wollte fragen wie das mit der anerkennung des führerscheins in deutschland ist. Ich habe für diese periode auch meinen wohnsitz nicht umgemeldet. Kann ich mir aber eine entsprechende Bescheinigung von der deutschen botschaft in PA holen? Danke

 durbanZA
21.07.2007, 22:10 Uhr
zu: Führerschein in Panama-HILFE
Oh wie schön ist Panama!
Eine Fahrerlaubnis aus Panama bleibt 6 Monate lang nach der Einreise in die BRD gültig, dann läuft sie ab. Da Panama nicht in der für Umschreibungsfragen relevanten Anlage 11 FeV aufgeführt ist, muß die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden, bevor eine Umschreibung stattfinden kann.
Voraussetzung ist desweiteren, daß Du Dich mind. 185 Tage in Panama aufhältst. Dazu mußt Du dort nicht gemeldet sein, allerdings mußt Du darauf vorbereitet sein, daß die Behörden hier in Deutschland dafür Belege haben wollen.
Ohne indeskret sein zu wollen: Was ist denn das für ein Praktikum? -reine Neugier.
mfG
Durban
 Balboa
22.07.2007, 00:08 Uhr
zu: Führerschein in Panama-HILFE
In der Botschaft, danke Dir sehr für deine hilfe!
 Balboa
24.07.2007, 14:35 Uhr
Führerschein in Panama-HILFE
Werden die 185 Tage eigentlich perse immer abgefragt oder auch nicht, weil ich nahmlich nur ca 5 Monate in Panama bleiben werde? Danke
 durbanZA
24.07.2007, 15:20 Uhr
zu: Führerschein in Panama-HILFE
Na ja, die Fsst erteilt nicht an jeden, der behauptet, ein halbes Jahr im Ausland gewesen zu sein, einfach eine Fahrerlaubnis. Besonders seit dem Start des Führerscheintourismus sind die sehr mißtrauisch geworden.
Wenn das nicht nachgeprüft werden würde, könnte ja jeder seinen Führerschein im Uraulb machen :)
Du mußt also damit rechnen, Belege vorzubringen, ggf. sogar eine Versicherung an Eides statt abzulegen. Unrichtige Angaben dabei wären eine Straftat nach § 156 StGB.
Und selbst, wenn die Fsst gar keine Prüfung veranlassen würde (unwahrscheinlich), dann wärst Du -selbst nach Erteilung durch die Fsst- nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, da sie unter illegalen Umständen erteilt worden wäre.
Du wärst also mit der Erteilung keinesfalls auf der richtigen Seite, sondern müsstest immer damit rechnen, daß die Umstände, unter denen Du den Führerschein bekommen hast, nocheinmal nachgeprüft werden (z.B. im Fall eines Unfalls, wenn ein pfiffiger Rechtsanwalt auf die Idee kommt, die Aufenthaltesdauer in Panama zu überprüfen).
 Balboa
01.08.2007, 22:10 Uhr
zu: Führerschein in Panama-HILFE
Noch einmal eine Frage, wenn ich den Führerschein in Panama mache, wird er mir dann in Spanien anerkannt? Haben die da ein Abkommen? Und dann würde er mir ja auch in Deutschland erkannt werden, oder?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte
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Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
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