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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
20.07.2007, 19:36 Uhr

Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Hätte mal eine Frage zu diesem Verbotsschild "Kfz über 3,5 t z.G." mit dem abgebildeten LKW!

Wird die z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet? oder darf Zugfahrzeug und Anhänger einzeln 3,5t z.G. haben?

Wir doch eher zusammengerechnet oder?

Danke!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
20.07.2007, 20:34 Uhr

zu: Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Der gesamte Zug dar nicht mehr als 3.5t wiegen.. die zulässige Gesamtmasse wird zusammen gerechnet

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken

Zum Überholen