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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
03.07.2007, 12:39 Uhr

Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Guten Mittag,

ich habe folgende Frage. Ein Verwarn- bzw. Bußgeld bis maximal 40 Euro, hat das immer keine Auswirkungen auf die Probezeit, egal aus welchem Grund man das Geld bezahlen muss? (Also z.B. Falschparken oder Blitzer - hauptsache man bleibt unter 40 Euro?!)

MfG

condomat :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 18:56 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

:-)

aber lass es jetzt nicht drauf ankommen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 20:04 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

:-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2007, 20:52 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

um mal ein paar Beispiele zu nennen:

Verstöße im Verwarngeldbereich (keine Auswirkungen auf Probezeit):
- einfache Parkverstöße
- verbotswidriges Abbiegen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen bis einschl. 20 km/h

B- Verstöße (Anordnung eines Aufbauseminars und PZ- VErlängerung beim 2. Verstoß dieser Kategorie)
- Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- Unzulässiges Parken, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wurde
- Fahren ohne Kennzeichen

A- Verstöße (hat Anordnung eines Aufbausemianrs und PZ- VErängerung zwingend zur Folge)
- Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- Mißachtung von polizeilichen Haltegeboten
- Verbotswidriges Überholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
04.07.2007, 12:10 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Hallöchen,

na ich bedank mich recht herzlich, bin jetzt um einiges schlauer! *smile*
Sagen wir mal so, ich denke ich bin noch mit einem blauen Auge davon gekommen, erstmal abwarten ob da überhaupt ein Brief kommt, und wenn ja wie teuer.

MfG

condomat

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung