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26.06.2007, 17:55 Uhr

"Kavaliersdelikt"-verjährt?

Hallo,

Habe da mal ne Frage...
Ich habe auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause an einem am straßenrand parkenden Wagen den Aussenspiegel gestriffen.
Habe einige zeit gewartet, aber leider ist der fahrer nciht gekommen.
Habe dann gewartet bis die fahrerin gekommen ist und habe es ihr gesagt.
Sie meinte es wäre zwar nicht so schlimm, ich solle das lackieren des Spiegelgehäuses dann halt bezahlen, was ja selbstverständlich war.

Ich habe mir dann ein bisschen Geld zur Seite gelegt (60€), sie wollte mich anrufen, sobald sie enen Kostenvoranschlag hat.

Die ganze Sache ist jetzt aber schon über 3 Monate her, und ich bräuchte das geld jetzt eigentlich für mich...

Ist die Sache schon verjährt bzw wird sie verjähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
26.06.2007, 18:29 Uhr

zu: "Kavaliersdelikt"-verjährt?

Leg das Geld lieber weiter zurück...
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p
97014.htm

Verjährung nach 3 Jahren.

Gruß Trexer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf dem Seitenstreifen

Parken auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist