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26.06.2007, 17:55 Uhr

"Kavaliersdelikt"-verjährt?

Hallo,

Habe da mal ne Frage...
Ich habe auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause an einem am straßenrand parkenden Wagen den Aussenspiegel gestriffen.
Habe einige zeit gewartet, aber leider ist der fahrer nciht gekommen.
Habe dann gewartet bis die fahrerin gekommen ist und habe es ihr gesagt.
Sie meinte es wäre zwar nicht so schlimm, ich solle das lackieren des Spiegelgehäuses dann halt bezahlen, was ja selbstverständlich war.

Ich habe mir dann ein bisschen Geld zur Seite gelegt (60€), sie wollte mich anrufen, sobald sie enen Kostenvoranschlag hat.

Die ganze Sache ist jetzt aber schon über 3 Monate her, und ich bräuchte das geld jetzt eigentlich für mich...

Ist die Sache schon verjährt bzw wird sie verjähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
26.06.2007, 18:29 Uhr

zu: "Kavaliersdelikt"-verjährt?

Leg das Geld lieber weiter zurück...
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p
97014.htm

Verjährung nach 3 Jahren.

Gruß Trexer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

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Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat