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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern puma04
17.06.2007, 17:26 Uhr

schwarz fahren

hallo zusammen,ich bin vor etwa 13 jahren schwarz mit dem pkw gefahren und wurde so etwa 4-5 mal von der polizei erwischt,es folgte dann eine verurteilung wegen fahrens ohne FE mit zwei jähriger FE sperre,alles vor 13-14 jahren,nun bin ich dabei den FE zu machen,ich muss mir doch keine sorgen wegen mpu oder so machen ist doch alles verjährt oder seh ich das falsch?
danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.06.2007, 19:54 Uhr

zu: schwarz fahren

Was sagt denn das Strassenverkehrsamt zu Deinem Antrag auf Fahrerlaubnis?

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen. Bei jemandem, der wiederholt bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr erwischt wurde, ist ein Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nicht ganz so weit hergeholt.

Es hängt also stark vom Sachbearbeiter im Strassenverkehrsamt ab, ob Du einfach so zur Prüfung zugelassen wirst, oder erst eine MPU beibringen musst.

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17.06.2007, 20:00 Uhr

zu: schwarz fahren

ich dachte das die einträge gelöscht sind,ist doch schon uber 13 jahre her??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.06.2007, 16:06 Uhr

zu: schwarz fahren

Wenn Du bis jetzt keine Fahrerlaubnis hattest, bleiben die Eintragungen 15 JAhre im VZR gespeichert. Eine MPU- Anordnung wäre also möglich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten