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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 11:31 Uhr

"Werktags"

Ich hätte da mal eine Frage, und zwar gibts hier viele 30er Schilder, wo drunter steht "WERKTAGS zwischen 7 und 19 Uhr" - zählt der Samstag auch zum werktag??


Danke und schönen Sonntag noch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
17.06.2007, 11:56 Uhr

zu: "Werktags"

Der Samstag zählt auch als Werktag.


Gefundene Urteile:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen, das "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gilt, entfaltet Wirkung auch an einem Samstag, weil der Samstag auch heute noch im allgemeine Sprachgebrauch ein Werktag ist.

(OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 7. März 2001, Az: 2 Ss OWi 127/01)



Die durch Anbringung des Zusatzschildes "werktags" getroffene Beschränkung der Parkzeitregelung erfaßt auch den Sonnabend

(OLG Düsseldorf 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 5. Dezember 1990, Az: 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 17:45 Uhr

zu: "Werktags"

Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf