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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
03.06.2007, 15:24 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Hallo ich hab jetzt einen Monat Fahrverbot vom Gericht bekommen wegen einer Straftat die im Auto statt gefunden hat.
Ich bin aus der probezeit raus aber zu der Straftat war ich noch in der probezeit.
Das heisst denk ich mal das ich ein Aufbauseminar machen muss.
Ich krieg in 2 Wochen meinen Führerschein wieder. meine frage ist ob ich bis zum Zeitpunkt des Aufbauseminars meine Führerschein behalten darf oder ihn direkt wieder abgeben muss.
Bitte um Antwort. Danke schonmal

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03.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Aufbauseminar HIlfe!!!

Du darfst die Fahrerlaubnis behalten. Wenn Du ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht besuchen solltest, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
04.06.2007, 18:18 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Defekte Schlussleuchten

Abgefahrene Reifen

Unzureichende Bremswirkung