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25.05.2007, 07:53 Uhr

zu: Opel Tigra

Du hast nichts zu befürchten, aber die Leute auf dem Rücksitz werden entsprechend gekürzt! :-)

Nee, Scherz beiseite....

Wenn Du gegen die Eintragungen im Fahrzeugschein / Fzg.Brief (Zulassungsbescheinigung I/II) verstößt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Kfz.
Daß hat zur Folge, daß Du ohne Versicherungsschutz fährst, weil Du gegen die Regeln verstößt, die Du akzeptierst hast, als Du das Fahrzeug zugelassen hast!
Du fährst dann also ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz.
Also verstößt Du gegen das Zulassungsrecht und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die genauen Folgen kann ich Dir auch nicht genau sagen, vielleicht weiß daß jemand anderer!?

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