Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 19:51 Uhr

Führerschein vor 17/18?

Hallo,
ich wolte einmal fragen,ob es durch eine Ausnahmeregelung möglich ist,seinen Führerschein schon vor 17 b.z. 18 Jahren zu machen.
Ich würde ihn aufgrund von Geschäftlichen Tätigkeiten brauchen ( Transport)
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 20:23 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

grundsätzlich ja. aber mit der begründung wird das nichts. ausserdem ist ein gutachten erforderlich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 20:28 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
warum wird es mit der Begründung nichts?
In welchen Fällen würde es denn sonst erlaubt?
lg
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2007, 22:16 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist mit solchen Ausnahmegenehmigungen seeehr sparsam. Möglich ist es, wenn durch die Inesistenz einer Fahrerlaubnis die wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährdet ist. Früher war das klassische Beispiel der jugendliche auf dem Land, dessen Eltern beide durch einen Unfall fahrunfähig wurden. In solch krassen Fällen können Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auslagen erteilt werden. In aller Regel ist eine MPU zu absolvieren; die Erlaubnis wird auf einige wenige Strecken beschränkt.

Du müsstest begründen, warum Du die Fahrerlaubnis plötzlich so dringend brauchst und warum die bestehenden Alternativen keine Möglichkeit darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
23.05.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
vielen Dank,
an wen kann ich mich denn dann wenden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2007, 18:22 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

An die zuständige Führerscheinstelle. Worum geht es denn bei Dir genau?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
24.05.2007, 19:21 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Nunja ich brauche den Führerschein um Wahren zu transportieren,also um sie zum Kunden zu bringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.05.2007, 21:00 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

dafür gibt es keine ausnahmegenehmigung.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve