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21.05.2007, 16:49 Uhr

Probezeit und Nachschulung

Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage zur Probezeit und hoffe mir kann jemand weiter helfen. Wenn ich 2 Wochen vor Ende der Probezeit bei einer Vatertagsparty bin und mich ins Auto setzte und die Heizung anmache weil mir kalt ist, dazu noch 0,9 Promille habe, was für Strafen kann ich erwarten und wie lange droht mir Fahrverbot, bzw. muss ich zur Nachschulung? Vielleicht weiss da jemand genauer Bescheid! Ach ja, gibt es für das Bussgeld sowas wie eine Ratenzahlung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.05.2007, 17:14 Uhr

zu: Probezeit und Nachschulung

Wenn du keinen Meter gefahren bist, liegt auch nichts weiter vor.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden