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 Georg_g
11.05.2007, 19:02 Uhr
zu: Autobezeichnungen
Man darf es auch Schlusslicht nennen oder - so nennt es die StVZO - Schlussleuchte. Ansonsten darf man auch "ganz normales Licht hinten am Auto" sagen ;-)
 carhol
11.05.2007, 19:38 Uhr
zu: Autobezeichnungen
ganz normales licht ist weiss.
das was ihr geschrieben habt, ist rot.
also nicht ganz normal.
es muss sich demzufolge um die kennzeichenbeleuchtung handeln.
holger
 Georg_g
11.05.2007, 19:43 Uhr
zu: Autobezeichnungen
»ganz normales licht ist weiss.«
Eigentlich ist es ja farblos. Das komplette Tageslichtspektrum umfasst ca. die Wellenlängen von 380 bis 780 nm und hat eine Farbtemperatur von ca. 5600 Kelvin.
Am Auto gibt es das auch, nennt sich Tagfahrlicht ;-)
 Lambo-Benni
11.05.2007, 19:56 Uhr
zu: Autobezeichnungen
hat aber nicht jeder
 carhol
11.05.2007, 19:57 Uhr
zu: Autobezeichnungen
alter korintenkacker (auch wenn du recht hast).
allerdings sollten wir das auch unserem gesetzgeber mitteilen.
§52(1)stvzo
>> mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, <<
holger
 Georg_g
11.05.2007, 20:16 Uhr
zu: Autobezeichnungen
»hat aber nicht jeder«
Das sollte auch nur ein Scherz sein, denn Tagfahrlicht heißt ja nicht so, weil es das Tageslichtspektrum ausstrahlt.
»alter korintenkacker«
Man tut, was man kann ;-)
 tolu
12.05.2007, 13:43 Uhr
zu: Autobezeichnungen
also weiss, ist meines wissens die rückfahrleichte. die erstrahlt bei einlegen des rückwärtsganges und eingeschalteter zündung in weiss.
ist aber auch die frage was ihr meint. die birnenenfarbe oder die farbe der abdeckung.
 durbanZA
12.05.2007, 14:02 Uhr
zu: Autobezeichnungen
Als totaler Laie in physikalischen Dingen halte ich mich an Kahlebergers Antwort.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte
Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
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