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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Franky82
11.05.2007, 11:00 Uhr

Führerscheinprüfung für ausländische Staatsbürger

Hallo,
meine Freundin möchte aus den Staaten nach Deutschland ziehen. Leider kommt sie aus Georgia und hat daher keinen Anspruch darauf ihren dortigen Führerschein umschreiben zu lassen. Sie müsste daher eine deutsche Führerscheinprüfung machen. Meine Frage ist nun, ob sie die komplette Fahrschule durchlaufen und alle Praxisstunden absolvieren muss oder ob sie sich aufgrund ihrer dortigen Fahrerfahrung sofort zur Prüfung anmelden kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
11.05.2007, 12:43 Uhr

zu: Führerscheinprüfung für ausländische Staatsbürger

Lies mal diesen § durch:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
31#31


Vereinfacht gesagt:
Sie muß die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Eine Ausbildungspflicht (Theorie oder z.B. Sonderfahrten) gibt es nicht.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Taxen

Linienbussen

Schulbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

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