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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1Andrea
07.05.2007, 16:59 Uhr

zum 2. Mal zu schnell

Hallo, bin leider zum zweiten Mal außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km zu schnell gefahren. Gibt es Konsequenzen für Wiederholungstäter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2007, 17:29 Uhr

zu: zum 2. Mal zu schnell

Durchaus.
Wenn Du das erste mal auch 41 km/h zu schnell warst, wurde vermutlich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dasselbe erwartet Dich nun wieder- zusätzlich ein weiterer Monat wegen Beharrlichkeit.
Außerdem mußt Du damit rechnen, daß das Bußgeld erheblich erhöht werden wird.
Bist Du in der Probezeit?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

In unübersichtlichen Kurven

An Fahrbahnverengungen

An Bahnübergängen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken

Zum Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen