Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 18:36 Uhr

zulassungsfreie Anhänger

Hallo,

Mich würde mal interessieren, welche Anhänger zulassungsfrei sind! Wenn es überhaupt welche gibt! Ich habe mal gehört, dass einachsige Hänger zulassungsfrei sind! stimmt das?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spezi
26.04.2007, 19:43 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Also ersteinmal zu folgenden Arten von Zulassungsfreien Anhängern

- Anhänger in Land und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschienen oder selbstfahrende Arbeitsmaschienen mitgeführt werden.
_ land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land oder forstwirtschaftliche einachsige Zug oder Arbeitsmaschienen mitgeführte Sitzkarren ( einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug oder Arbeitsmaschiene das Führen des Fahrzeuges von einem Sitz aus zu ermöglichen)
_ Anhänger hinter Straßenwalzen
-Maschienen für den Straßenbau die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 KM/H
- Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart auch hier nicht schneller als 25 km/h
- Anhänger die lediglich der Straßenreinigung dienen
- Eisenbereifter Möbelwagen
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern
- Anhänger für Feuerlöschzwecke
- Spezialanhänger zu Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke.
- Anhänger die als Verladerampen dienen.
- Fahrbare Baubuden nicht schneller als 25 km/h
- einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW wenn das zulössige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite nicht mehr als 1m und die länge nicht mehr als 1,20 m betragen

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen
MFG Spezi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 20:55 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Vielen Dank für die Antwort!

Dann sind die 750KG Anhänger, die ich mit der Klasse B noch fahren darf, zulassungspflichtig,
wenn ich dass jetzt richtig verstehe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
27.04.2007, 06:27 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Jop.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden