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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dennishh17
20.04.2007, 18:15 Uhr

Unfall in der Probezeit...Was nun?

Hallo

ich hatte gestern ein Unfall. Ich wollte aus dem stand die Spur wechseln weil meine Spur dicht war. Ich habe dabei leider einen Wagen übersehen der auf der freien Spur angekommen ist. Der Wagen ist mir in die Beifahrer seite reingefahren das Auto was ich gefahren bin war ziemlich kaputt (Mietwagen mit Vollkasko und 200 Euro SB). Der Wagen der mir rein ist hatte nur ein paar Kratzer. Verletzt wurde auch keiner! Der Polizist der gekommen ist hat mich Mündlich Verwarnt. Der Rest läuft über die Versicherung.

Ich bin noch in der Probezeit mit welchen folgen muss ich jetzt rechnen?

Danke für eine Antwort

Gruß

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20.04.2007, 18:21 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der polizist keine anzeige schreibt, passiert nichts mehr.
musst du noch ein paar tage auf post warten. wenn das verwarnungsgeld unter 40 € ist passiert auch nichts weiter, wenn es höher ist, dann aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2007, 22:42 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der scheriff es bei der mündlichen verwarnung belässt kommt natürlich nichts mehr.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind