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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern klauswurz
18.04.2007, 07:56 Uhr

Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Ich habe gestern in einer Anwohnerparkzone einen Strafzettel mit meinem Roller bekommen, weil der Anwohnerparkausweis nicht gut lesbar bzw. nicht sichtbar angebracht war. Komme mir ein wenig verar.... vor. Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch? Wo soll man das Teilchen denn bitte befestigen usw.....?

Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?

Danke für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 08:43 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

wenn anwohnerausweise für roller nicht ausgestellt werden (was ich nicht glaube-bringt ja geld) dann ja.
in allen anderen fällen nein.
auch am roller musst du, wenn es vorgeschrieben ist, eine parkscheibe,-schein anbringen.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.04.2007, 10:13 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

»Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch?«

Warum sollen für Roller keine Parkausweise ausgestellt werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.04.2007, 19:38 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Das Problem mit dem Parkschein am Moped...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
18.04.2007, 20:02 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Was es nicht alles gibt.. abschliessbare Parkscheiben fuer Motorraeder! Unglaublich! Kauf ich mir aber erst dann, wenn es die 21 Gramm leichtere Racingversion aus Carbon gibt.

Die praktischte Parkscheibe, die ich je sah, hatte allerdings eine Uhrenmechanik auf der Rueckseite, der die Scheibe nachdrehte, so dass die Parkscheibe nie abgelaufen war...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren