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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ollikotte
06.04.2007, 15:18 Uhr

23km/h zu schnell

Gestern nacht ist´s passiert gelasert un 23 zu schnell mit abzug am 01.09.07 endet meine probezeit und noch nie im straßenverkehr aufgefallen!!
Ist das nachschulung und dann nochmal 2 jahre Probezeit wenn ja was kostet sowas??

Danke für ne antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
06.04.2007, 15:26 Uhr

zu: 23km/h zu schnell

Herzlichen Glückwunsch!

Sie wurden soeben als der zehntausendste FAHRTIPPS-Leser ausgewählt, der im Forum diese Frage stellt!

Als Gewinn winkt ein kostenloser Besuch unseres Bußgeldrechners und eine Recherche im Forum-Archiv.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shen
06.04.2007, 15:56 Uhr

zu: 23km/h zu schnell

lol wie geil   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
10.04.2007, 13:23 Uhr

zu: 23km/h zu schnell

Tja, Pech gehabt, mein Lieber. Dein Fahrlehrer wird sich freuen, wenn er davon hört.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.04.2007, 14:25 Uhr

zu: 23km/h zu schnell

...oder es ist ihm relativ egal.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen