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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
28.03.2007, 19:18 Uhr

Kfz- anmeldung

Hallo,
habe am Montag den Wagen meiner Mutter abgemeldet, weil es mit dem Tüv schlecht aussah.
Jetzt habe ich aber die möglichkeit den Wagen doch günstig reparieren zu lassen.

Meine Frage:
auf dem Fahrzeugschein ist statt " Vorrübergehend abgemeldet"
endgültig abgemeldet" angekreutzt.
Da ich den Wagen nun übernehmen möchte
wollte ich wissen, ob man den wieder normal
anmelden kann?

Danke für Antworten im Voraus,

Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
29.03.2007, 08:48 Uhr

zu: Kfz- anmeldung

Sicher? Für was ein Vollgutachten? NICHTMAL mehr die Wagen die länger als 19 Monate abgemeldet waren benötigen dieses mehr.
Warum sollte ein Wagen der nur n Monat oder was weiß ich wielange der abgemeldet war eines benötigen?
HU/AU müsste völlig ausreichen nehm ich Mal an....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Einfach weiterfahren

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

An der Haltlinie

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen