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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
18.03.2007, 22:06 Uhr

Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hallo

mein kumpel will mir seinen Aerox verkaufen, und hat ihn bereits für 2007 als 25km/h roller angemeldet und sich das neue 2007er Kennzeichen geholt.

ich mach aber grade 50ccm schein und will ihn eben als 50km/h roller anmelden.

Muss ich jetzt nochmal die 65euro Versicherung bezahlen oder kann ich ihn einfach so auf die Versicherung meiner Eltern ummelden ohne was zu bezahlen??

Und wie schauts aus, muss ich mit dem Versicherungswechsel auch nochmal zum TÜV?

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
19.03.2007, 09:13 Uhr

zu: Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hi,
wenn du für den Roller auch Papiere für die 50 km/h-Zulassung dazu bekommst, dann kannst du die Versicherung einfach übernehmen und auf 50 km/h umschreiben lassen. Sollte eigentlich nichts kosten (versicherungsabhängig - musst du mit ihr klären).
Sollten nur Papiere mit eingetragener Drosselung als Mofa vorhanden sein, must du die Drossel entfernen (lassen) und dann neue Papiere beantragen (vermutlich beim TÜV mit den entsprechenden Gebühren).

Gruß, Tinuk

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Parkverbote