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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr

Alkohol in de Probezeit!

Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr

zu: Alkohol in de Probezeit!

Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.

Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da   Tse...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

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Rauschzustände

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

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Einmündungen werden übersehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen