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corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr
Alkohol in de Probezeit!
Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?
Danke
#121846
Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr
zu: Alkohol in de Probezeit!
Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.
Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da Tse...
#121847
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?
Durch hektische Fahrweise
Wenn bergab im großen Gang gefahren wird
Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich fahre zuerst
Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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