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corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr
Alkohol in de Probezeit!
Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?
Danke
#121846
Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr
zu: Alkohol in de Probezeit!
Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.
Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da Tse...
#121847
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Der Junge
- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen
- könnte im nächsten Augenblick losfahren
- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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