Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.02.2007, 14:11 Uhr

zu: Erweiterung auf BE

Zu doof gibt es nicht. Das kann man lernen. Übe einfach mal mit jemandem mit einem kleineren Anhänger bis es klappt. Klasse B schliesst ja Anhänger nicht vollkommen aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
25.02.2007, 16:22 Uhr

zu: Erweiterung auf BE

ähm naja also grundsätzlich wuerde ich mir erst mal gut überlegen ob ich den BE wirklich brauche, klar du wirst schon wissen was es mit diesem führerschein auf sich hat ;)

wenn du sicher bist dass du ihn machen willst würde ich auch erst mal viiiieeel mit nem normalen anhänger üben so schwer ist es nicht aber man muss es eben üben und so zahlst du nicht die vieln teuren fahrstunden ;) du darfst ja n 750 kg anhänger fahren ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

"Sturztrunk"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren