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21.02.2007, 17:26 Uhr

Auto ummelden

Hallo,

ich habe mein Auto verkauft und möchte es nun abmelden.
Was muss ich auf die Zulassungsstelle mitnehmen? Nummernschild? Kaufvertrag?

Weil den Fahrzeugschein/ -brief habe ich ja nicht mehr.

Was passiert, wenn dem Verkaufstag und dem Ummelden ein Unfall passiert/ eine OWi begangen wird? Steigt meine Schadensfreiheitsklasse bzw. muss ich zahlen?


Vielen Dank im voraus,

MfG,

zink

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21.02.2007, 17:53 Uhr

zu: Auto ummelden

Wenn Du keine Papiere mehr hast, kannst Du gar nichts mehr ummelden.
Schreib schleunigst an die Zulassungsstelle und zeige an, dass und an wen das Auto zu welchem Zeitpunkt übergeben wurde. Sonst zahlst Du immer weiter Steuer und Versicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
21.02.2007, 18:26 Uhr

zu: Auto ummelden

Ganz davon zu schweigen dass Parkverstöße und Blitzerfotos auch zu dir kommen. Weil das Auto halt auf deinen Namen läuft. Ich nehm an du hast das Auto mit deinen Nummernschildern und deinen Papieren verkauft? Dann hoff, dass du einen ehrlichen Käufer gefunden hast, welcher das Auto auch direkt auf sich ummeldet.

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21.02.2007, 18:59 Uhr

zu: Auto ummelden

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

Papiere habe ich übergeben, Nummernschild ist bei mir, das Auto wurde mit dem Transporter abgeholt (geht in den ostblock).

Aber dann gehe ich morgen auf jeden Fall mal auf die Zulassungsstelle, um den verkauf anzuzeigen!


MfG,
zink

P.S.: Im Kaufvertrag steht drin, dass das Fahrzeug binnen drei Tagen umzumelden ist, aber ob sich da jemand dran hält??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
21.02.2007, 19:04 Uhr

zu: Auto ummelden

Autsch, auch noch in den Osten...

Wie soll er das KFZ denn ummelden ohne die Kennzeichen? Die braucht man nämlich dazu!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve