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17.02.2007, 13:37 Uhr

Bußgeld plus Gebühren

die Bußgeldstelle behauptet, sie hätte mir eine Rechnung zu einer Ordnungswidrigkeit geschickt. Leider ist dieser Brief nicht angekommen. Die Bußgeldstelle beharrt auf der Zahlung der Zusatzkosten. Was kann ich machen, um nur das Bußgeld zu zahlen. Normalerweise müssen die mir Nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe (-> Unterschrift) oder haben die staatlichen Behörden Sonderbefugnisse? Was kann ich tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.02.2007, 15:32 Uhr

zu: Bußgeld plus Gebühren

Ich vermute mal, daß es hier um ein VErwarngeldangebot der Behörden ging, das Du nicht bekommen hast, oder?
In diesem Fall kannst Du nichts machen: Die Behörde ist nicht verpflichtet, Dir ein Verwarngeldangebot zu schicken, sondern könnte auch gleich den (kostenpflichtigen) Bußgeldbescheid erlassen.
Einen Rechtsanspruch auf ein Verwarngeldangebot hast Du also nicht.
Sollte ein gemachtes Verwarngeldangebot Dich also nicht erreicht haben, ist die Behörde auch nicht verpflichtet, Dir ein weiteres zu machen.
Das ist auch der Grund, warum der Eingan des Verwarngeldangebotes nicht dokumentiert wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen