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17.02.2007, 13:37 Uhr

Bußgeld plus Gebühren

die Bußgeldstelle behauptet, sie hätte mir eine Rechnung zu einer Ordnungswidrigkeit geschickt. Leider ist dieser Brief nicht angekommen. Die Bußgeldstelle beharrt auf der Zahlung der Zusatzkosten. Was kann ich machen, um nur das Bußgeld zu zahlen. Normalerweise müssen die mir Nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe (-> Unterschrift) oder haben die staatlichen Behörden Sonderbefugnisse? Was kann ich tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.02.2007, 15:32 Uhr

zu: Bußgeld plus Gebühren

Ich vermute mal, daß es hier um ein VErwarngeldangebot der Behörden ging, das Du nicht bekommen hast, oder?
In diesem Fall kannst Du nichts machen: Die Behörde ist nicht verpflichtet, Dir ein Verwarngeldangebot zu schicken, sondern könnte auch gleich den (kostenpflichtigen) Bußgeldbescheid erlassen.
Einen Rechtsanspruch auf ein Verwarngeldangebot hast Du also nicht.
Sollte ein gemachtes Verwarngeldangebot Dich also nicht erreicht haben, ist die Behörde auch nicht verpflichtet, Dir ein weiteres zu machen.
Das ist auch der Grund, warum der Eingan des Verwarngeldangebotes nicht dokumentiert wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Regel "rechts vor links" beachten