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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
11.01.2007, 20:13 Uhr

Frage zu rechts vor links!

Hallo,

1.Gilt eigentlich auf Öffentlichen Parkplätzen rechts vor links?

Vielen Dank!

Gruß
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
11.01.2007, 20:31 Uhr

zu: Frage zu rechts vor links!

Rechts von links gilt eigentlich nur, wenn 2 öffentliche Straßen aufeinander treffen.
Dieses trifft auf Parkplätzen nun mal nicht zu.
Einige Gerichte vertreten aber die Meinung das wenn der Charakter einer Straße zu erkennen ist,
( Bordstein usw.) doch die Regel anzuwenden sei. Sicherlich hätten einige Urteile in der nächsten Instanz geändert werden können. Fakt ist das Unfälle auf Parkplätzen in der Regel vermieden werden können. Also tragen immer beide Autofahrer die Verantwortung. Wenn Ihr euch so einigen könnt ist das in der Regel immer von Vorteil. Bei Gericht ist mit einer Haftungsaufteilung zu rechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
11.01.2007, 20:47 Uhr

zu: Frage zu rechts vor links!

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=393&mode=linear


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

In Moorgebieten

An Seen

An Flussläufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Überholen

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden