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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 19:04 Uhr

Wer hätte Schuld?

Hallo,



was ich mal wissen wollte und zwar mein Vw Polo hat hinten nur ein Rückwärtsfahrlicht (weiß) an der rechten Seite und ich hab Mechaniker gefragt ob da nicht Lämpchen oder so kaputt wär und er hat gemeint ne es sind nicht zweil weiß lichter pflicht. Ok dann hab ich überlegt und gedacht was würde passieren wenn ich tagsüber irgendwie rückwarts fahre und keine ahnugn aus parklücke oder so und dern nachfolgende verkerh bemerkt net das ich rückwärts fahre weil ich rückwärtslicht hinten rechts versteckt ist durch irgend win hinderniss übersehn wird und es kommt zum Aufahrunfall wer hat dann schuld, wenn wirklich beide gut aufgepasst haben und trotzdem was passiert?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.01.2007, 19:20 Uhr

zu: Wer hätte Schuld?

kurz und knapp: DU

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Pkw

Linienbusse

Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird