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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 19:04 Uhr

Wer hätte Schuld?

Hallo,



was ich mal wissen wollte und zwar mein Vw Polo hat hinten nur ein Rückwärtsfahrlicht (weiß) an der rechten Seite und ich hab Mechaniker gefragt ob da nicht Lämpchen oder so kaputt wär und er hat gemeint ne es sind nicht zweil weiß lichter pflicht. Ok dann hab ich überlegt und gedacht was würde passieren wenn ich tagsüber irgendwie rückwarts fahre und keine ahnugn aus parklücke oder so und dern nachfolgende verkerh bemerkt net das ich rückwärts fahre weil ich rückwärtslicht hinten rechts versteckt ist durch irgend win hinderniss übersehn wird und es kommt zum Aufahrunfall wer hat dann schuld, wenn wirklich beide gut aufgepasst haben und trotzdem was passiert?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.01.2007, 19:20 Uhr

zu: Wer hätte Schuld?

kurz und knapp: DU

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke