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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
19.12.2006, 01:52 Uhr

Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

Offene Schranke am Waldweg. 5m weiter ein Wald/Forst-Zeichen. Ich hielt vor dem Waldzeichen aber nach der Schranke. Quasi genau zwischen der Waldweg-Schranke und dem Einfahrts-Verbotzeichen.
Nun will der Waldschrat 20.- von mir.

Ist das berechtigt? Eine Schranke , zudem noch offen, hat doch keine rechtliche Bedeutung - oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
19.12.2006, 02:42 Uhr

Waldweg ist grundsätzlich tabu

Hallo,

Waldwege dürfen überhaupt nicht befahren werden. Die Schranke ist nur erforderlich, weil immer noch Leute auf unseren Strassen unterwegs sind, die die Gesetze nicht kennen.

Ob die Schranke auf oder geschlossen ist spielt also keine Rolle. Abseits von befestigten Strassen hast du nichts verloren, es sei denn, es ist durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt, z. B. Zufahrt zu einem Parkplatz im Wald.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
20.12.2006, 00:44 Uhr

zu: Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

Der Vorplatz der Schranke ist geteert. Das Zeichen Wald/Forst/Naturschutzgebiet war ja noch 2meter entfernt.

Ein gleiches Zeichen, das die Zufahrt zur Schranke und den geteerten Vorplatz verbietet , war durch einen LKW verstellt.

Somit war für mich die Situation so, dass ich subjektiv nicht einen Waldweg befahre. Und das einzigste sichtbare Verbotszeichen wurde ja von mir beachtet. Die Schranke ist in der Stvo nicht geregelt.

Es ist so, ich mach immer Theater - auch wegen 20.- So hatte ich bisher schon immense Mengen Steuergelder kaputt gemacht. Meistens zwar verloren - aber die Säcke hatten was zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.12.2006, 10:11 Uhr

zu: Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

du bist es also, dem wir zu verdanken haben, dass es soviele verwaltungsangestellte gibt.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

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