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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
19.12.2006, 01:52 Uhr

Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

Offene Schranke am Waldweg. 5m weiter ein Wald/Forst-Zeichen. Ich hielt vor dem Waldzeichen aber nach der Schranke. Quasi genau zwischen der Waldweg-Schranke und dem Einfahrts-Verbotzeichen.
Nun will der Waldschrat 20.- von mir.

Ist das berechtigt? Eine Schranke , zudem noch offen, hat doch keine rechtliche Bedeutung - oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
19.12.2006, 02:42 Uhr

Waldweg ist grundsätzlich tabu

Hallo,

Waldwege dürfen überhaupt nicht befahren werden. Die Schranke ist nur erforderlich, weil immer noch Leute auf unseren Strassen unterwegs sind, die die Gesetze nicht kennen.

Ob die Schranke auf oder geschlossen ist spielt also keine Rolle. Abseits von befestigten Strassen hast du nichts verloren, es sei denn, es ist durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt, z. B. Zufahrt zu einem Parkplatz im Wald.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
20.12.2006, 00:44 Uhr

zu: Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

Der Vorplatz der Schranke ist geteert. Das Zeichen Wald/Forst/Naturschutzgebiet war ja noch 2meter entfernt.

Ein gleiches Zeichen, das die Zufahrt zur Schranke und den geteerten Vorplatz verbietet , war durch einen LKW verstellt.

Somit war für mich die Situation so, dass ich subjektiv nicht einen Waldweg befahre. Und das einzigste sichtbare Verbotszeichen wurde ja von mir beachtet. Die Schranke ist in der Stvo nicht geregelt.

Es ist so, ich mach immer Theater - auch wegen 20.- So hatte ich bisher schon immense Mengen Steuergelder kaputt gemacht. Meistens zwar verloren - aber die Säcke hatten was zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.12.2006, 10:11 Uhr

zu: Schranke, Waldweg - rechtliche Bedeutung

du bist es also, dem wir zu verdanken haben, dass es soviele verwaltungsangestellte gibt.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich