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25.11.2006, 22:56 Uhr

Führerschein in Nova Scotia (Kanada)

so,hab jetzt mal eine sehr spezielle Frage und bin etwas angenervt, da mir alle was anderes sagen:
ich Sommer (Juli oder August) 2007 10 Monate in Kanada (Nova Scotia) verbringen und möchte dort meinen Führeschein machen, ich werde allerdings erst April 2008 16 Jahre alt ( da bin cih aber immer ncoh in Kanada)
ist es möglich, dort den Führerschein zu machen und ihn auch wieder in Deutschland (NRW falls das wichtig sein sollte) umschreiben zu lassen?
würd mich riesig um eine richtige Antwort freuen *verzweifelt*

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26.11.2006, 00:07 Uhr

zu: Führerschein in Nova Scotia (Kanada)

Zu den Regelung in Kanada bezüglich Mindestalter usw kann ich dir leider nichts sagen.

Zur Umschreibung in D: Wenn du eine in Nova Scotia eine Fahrerlaubnis der dortigen Klasse "5" erwirbst, dann kannst du den hier prüfungsfrei umschreiben.
Allerdings geht das erst nach Erreichen des Mindestalters (also 17 bzw 18 Jahre). Den Antrag auf Umschreibung kannst du aber schon vorher stellen; der kanadische Führerschein muss aber, sofern er eine begrenzte Gültigkeit haben sollte, zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch gültig sein.
Nach deiner Rückkehr aus Kanada darfst du hier für 6 Monate ohne Umschreibung auch vor Erreichen des Mindestalters dennoch alles fahren, was du in Kanada auch fahren durftest.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie durchfahren Sie enge Kurven?

Erst beim Übergang in die Gerade wieder beschleunigen

Vor der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Erst im Scheitelpunkt der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird