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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
15.11.2006, 11:55 Uhr

YIPPIE =] (FS17 Klasse B bestanden)

Hey Leute,erstmal Danke für die Tipps die hier immer wieder gegeben werden, einige haben mir bestimmt geholfen, oder mich einfach nur sicherer gemacht wenn ich unsicher war.

Also, Ich hab vorhin die Prüfung bestanden :)

Hab aber jetzt auch noch eine Frage:

Hab ja FS mit 17 gemacht, und jetzt anch bestander Prüfung eine "Prüfungsbestätigung zur Voralge bei der Straßenverkehrsbehörde" bekommen.

Könntet ihr mir sagen welche Unterlagen,Zettel,Geld ect. ich brauche wenn ich dahin gehen, gibt es besonderheiten wegen FS17 zu beachten?

Ganz liebe Grüße Matze

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
15.11.2006, 18:32 Uhr

zu: YIPPIE =] (FS17 Klasse B bestanden)

Glückwunsch und viel Spaß mit den Eltern, ich durfte genau das selbe schicksal erleiden wie du ab heute. Bin froh das ich nun in 6 Tagen endlich 18 werde und dieser Schlamassel endlich vorbei ist. Die Freiheit nach Auto fahren rückt immer näher jaaaaaaa. Nun gut zu deienr Frage

Zu den Besonderheiten:

darfst mit deinen Eltern fahren

dich 1 Jahr mit ihen quälen

kein Alkohol

nicht alleine fahren ;-)

nur in deutschland fahren

hast mit 18 nur noch ein jahr probezeit

deine Eltern müssen immer führerschein dabei haben sonst darfste net fahren, kannste auch nachlesen bei Prüfbescheinigung,

mfg demario

Ps : viel Spaß noch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
15.11.2006, 20:13 Uhr

zu: YIPPIE =] (FS17 Klasse B bestanden)

Erstmal vielen Dank für deine Antwort und Rartschläge, aber ich habe mich wahrschienlich zu unklar ausgedrückt ... :)

Ich miente nich Besonderheiten zum FS17 Allgemein, da weiß ich zum glück gut bescheid ( wär ja schlimm wenn nicht), dieser Nebensatz bezog sich auf die Papiere für das Straßenverkehrsamt.

LG Matze

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16.11.2006, 14:21 Uhr

zu: YIPPIE =] (FS17 Klasse B bestanden)

Falls jemand später nochmal diese Frage haben sollte, die Antwort ist:

Nur Prüfbestätigung und Personalausweis, auch wenn man die Fahrberechtigung für das Fahren ab 17 bekommt.

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