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 VoxSineNomen
15.11.2006, 03:37 Uhr
Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit
Hallo,
ich hatte letzte Woche einen leichten Auffahrunfall. Jemand hat vor mir an einer grünen Ampel gebremst und ich bin trotz Gefahrenbremsung leicht aufgefahren. Da es nicht mein Fahrzeug war, musste ich die Polizei rufen. Die versicherten mir, es würde ein Bußgeld von 35Euro auf mich zu kommen, aber keine Punkte. Mir würde ungenügender Sicherheitsabstand zur Last gelegt.
Ich hatte heute eine Beratung beim Anwalt. Der sagte jedoch, mir drohen Punkte, da der ungenügende Sicherheitsabstand nicht nur gefährdet hat, sondern es zum Unfall kam.
Jedoch meinte der Anwalt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren eingestellt wird, da die Schäden zu gering sind.
An beiden Fahrzeugen handelt es sich nur um kleine Kratzer.
In dem Bußgeldkatalog auf eurer Seite steht auch
"Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 4; 12.3 - mit Sachbeschädigung 35 € "
Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.
Mich würde es nur interessieren, da ein Punkt für mich eine Nachschulung und somit eine Verlängerung der Probezeit und Kosten bedeuten würde. Darüber hinaus bin ich auf meinen Führerschein aufgrund meines Jobs angewiesen.
Danke schon mal!
Viele Grüße,
VoxSineNomen

 WakeAlan
15.11.2006, 09:08 Uhr
zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit
BKatV 12.3 (also zu geringer Abstand mit Sachbeschädigung) hat als Folge halt nur die 35€ Bußgeld. Es ist weder A- noch B-Delikt für Leute mit FE auf Probe und sollte daher nicht zu einer Nachschulung führen können.
So sagt's zumindest http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv
_04.php
 DaRealAd
15.11.2006, 12:22 Uhr
zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit
»Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.«
Scheinbar doch ... die 35 € sind der korrekte Satz. Punkte gibts keine.
 VoxSineNomen
15.11.2006, 16:47 Uhr
zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit
Ok. Bin ich beruhigt. Keine Ahnung wie dann der Anwalt darauf kam, dass es mehr als 35€ + Punkte seien.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Viele Grüße,
VSN
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen
Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen
Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf Vorfahrt
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
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