Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chickn
14.11.2006, 21:16 Uhr

Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich bin 17 Jahre alt und habe bereits seit 8 Monaten die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen in Begeleitung einer Begleitperson. Am Wochenende möchte ich mein zukünftiges Auto abholen. Wenn ich eine Rote Nummer draufmache (schilder vorhanden), darf ich das Fahrzeug dann normal fahren wenn die Begleitperson dabei ist? Oder gibt es eine Regelung die mir das untersagt? Ich habe in den ganzen Paragraphen nichts gefunden. Bitte helft mir, es ist dringend.  

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
14.11.2006, 21:21 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Steht in Deiner Fahrberechtigung denn drin, dass du nur Kfz der Klasse B mit schwarzen Nummern fahren darfst?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chickn
14.11.2006, 21:36 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Zitat aus der bescheinigung:

"Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der genannten Personen führen:"

von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chickn
14.11.2006, 21:38 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

sry für doppelpost...
ich weiß eben nicht wie es versicherungstechnisch aussieht bei den Roten Nummer. Deshalb frag ich ja :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
14.11.2006, 21:55 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

»von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :( «

Also wenn bei aller deutscher Gründlichkeit nichts davon drin steht, dann wird es wohl auch keine Rolle spielen.

Viel Spaß mit dem neuen Auto!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chickn
14.11.2006, 22:02 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

hab ich mir auch gedacht  

danke für die hilfe!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden