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11.11.2006, 20:23 Uhr

Geringfügig höhere Geschwindigkeit

hallo, wann spricht man von Geringfügig höhere Geschwindigkeit? Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
11.11.2006, 20:54 Uhr

zu: Geringfügig höhere Geschwindigkeit

Da frag mal einen Richter. Das ist Rechtssprechung und liegt am Einzelfall.
Suche mal bei Google.

Bist du in der Fahrlehrerausbildung?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen