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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janninchen
30.10.2006, 18:56 Uhr

Careless Driving in den USA

Hab gestern nen Unfall verursacht, ganz eindeutig allein meine Schuld:
Bin rueckwaerts aus der Parkluecke raus und (verstehe immer noch nicht wieso) viel zu weit zurueck, sodass ich die Tuer eines parkenden Autos landete. Die hat jetzt ne ziemliche Delle.
Mein Auto hat zum Glueck nur ne kleine Delle...
Die ganze Sache verkompliziert sich jetzt allerdings:
Zum ersten hab ich den Unfall in den USA verursacht. Wir hatten nen Polizisten da, der mir ein Ticket fuer "Careless Driving" ausgestellt hat. Das gibt 2 Punkte. Jetzt frag ich mich, ob das auf mein Punktekonto in Deutschland uebertragen wird?
Da ich noch in der Probezeit bin muesste ich doch dann sicher zum Aufbauseminar, oder? Wie lange hat man denn Zeit, daran teilzunehmen?
Fuer jede Anwort dankbar.

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30.10.2006, 19:13 Uhr

zu: Careless Driving in den USA

Hast Du das Ticket bereits bezahlt? Ich dachte, dort sei es üblich, von Ausländern eine erhöhte Schutzgebühr zu verlangen, wie in Deutschland übrigens auch.
Da die amerikanischen Behörden keine Meldung an die deutsche Führerscheinstelle machen werden, ist nicht zu erwarten, daß sich an Deinem Punktekonto hier etwas ändert, zumal das Punktesystem auch nicht ganz äquivalent ist.
Probezeitmaßnahmen ziehen nur Tatbestände nach sich, die den Kategorien A oder B im Sinne des bundeseinheitlichen Tatbestandskataoges zugeordnet sind. Hinsichtlich dessen hast Du, meiner Einschätzung nach, auch nichts zu erwarten.
Angaben wie immer ohne Gewähr, aber eigentlich sollte es keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen geben.

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30.10.2006, 20:39 Uhr

zu: Careless Driving in den USA

wow, danke, das beruhigt jetzt erstmal mein Gewissen...
Hab das Ticket noch nicht bezahlt, kommt erst in den naechsten Tagen offiziell mit der Post wenn ich das richtig verstanden hab.
Bist du dir sicher, dass die amerikanischen Behoerden den Unfall nicht melden?
Wenn man unbedingt will, dann kann man das sehr wohl als den Strassenverkehr behinderndes Fahrverhalten deklarieren (das ist dann wohl ein A-Delikt).
Aber hoffentlich behaeltst du Recht.
Auf jeden Fall erstmal vielen vielen Dank fuer deine Antwort!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

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Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

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