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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
16.10.2006, 18:07 Uhr

zu: führerscheinantrag

ja, nur Prüfung darfst du ohne bestätigten Antrag (4-6) Wochen nicht machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
16.10.2006, 18:28 Uhr

zu: führerscheinantrag

Gilt das auch für die Theorie-Prüfung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
16.10.2006, 19:13 Uhr

zu: führerscheinantrag

Ja das gilt auch für die Theorieprüfung, also ich würde an deiner Stelle schnellstmöglichst den Antrag abgeben, sonst kannst du hinterher deine Prüfungen nicht rechtzeitig machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.10.2006, 22:37 Uhr

zu: führerscheinantrag

Bei mir dürftest Du einfach noch nicht anfangen.
Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es zwar nicht, aber es macht pädagogisch gesehen absolut keinen Sinn, mit jemandem praktische Stunden zu absolvieren, der noch nicht einmal in absehbarer Zeit eine Prüfungszulassung bekommen wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie durchfahren Sie enge Kurven?

Erst im Scheitelpunkt der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Vor der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Erst beim Übergang in die Gerade wieder beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten