Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
26.09.2006, 16:58 Uhr

Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Hallo,

ich habe meinen Motorradführerschein (34PS) am 10.10.04 gemacht. Darf ich am 10.10.06 oder am 11.10.06 offen fahren ?
Habe nur noch im Kopf, dass z.B. die Probezeit noch am Tag der Ausstellung des Führerscheins gilt, ist das bei der Leistungsbeschr. auch so?

Würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte,

MfG,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2006, 18:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

ist genauso wie mit der probezeit.
darfst erst am 11.10. offen fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
26.09.2006, 22:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Ich habe A beschränkt am 28.09.2000 gemacht und durfte am 28.09.2002 offen fahren. Steht zumindest so auf meinem Führerschein.
Aber auf den einen Tag kommts ja auch nicht mehr an, oder? ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Eine Vorfahrtstraße

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot