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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern töbi
25.09.2006, 02:04 Uhr

Problem:Fahrstunden mit eigenem Leichtkraftrad(Versicherung)

Hallo!

Habe mich bei einer Fahrschule zum A1-Führerschein angemeldet, werde im Januar 16. Der Fahrlehrer sagte mir da er keine eigene Maschine hat solle ich mit meinem eigenen Leichtkraftrad (gedrosselt auf 80 km/h) die Fahrstunden machen. Dafür macht er den FS 600 EUR billiger. Jetzt habe ich mir eine eigene Maschine gekauft und mein Vater wollte diese auf sich als Versicherungsnehmer und Halter zulassen. Dabei fragte die Versicherung nach dem Alter des jüngsten Fahrers. Als er sagte das ich noch 15 bin und nur für Fahrschulzwecke damit fahren dürfte/müsse, sagte die Versicherung dass kein Vers.-Schutz besteht, da der Gesetzgeber das Fahren erst ab 16 erlaubt. Kann mir jemand helfen. Kann ja keine Fahrstunden nehmen wenn ich dabei nicht versichert wäre.... DANKE!!!!!!

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25.09.2006, 07:05 Uhr

zu: Problem:Fahrstunden mit eigenem Leichtkraftrad(Versicherung)

Für Prüfungs- und Ausbildungsfahrzeuge der Klasse A1 gelten folgende Voraussetzungen:
- Hubraum mindestens 95 cm³
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h.

Somit ist eine gedrosselte Maschine in der Ausbildung nicht zulässig.

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25.09.2006, 13:05 Uhr

zu: Problem:Fahrstunden mit eigenem Leichtkraftrad(Versicherung)

quatsch was die versicherung da sagt.
führer des fz ist der fl.
im regelfall reicht eine normale mitteilung an die versicherung das mit dem fz fs-ausbildung betrieben wird.
drosselung ausbauen, damit sie ausbildungs/prf-tauglich wird, mit fl vertag über modalitäten, (schäden/unfall etc) andere versicherung auswählen und dann kann es losgehen.
oder noch anders: einfach eine fahrschule suchen die ein klasse a1 moped hat.

holger

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