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 leokadia 
19.09.2006, 20:26 Uhr
nachschulung
Hallo,
meine tochter ist in einer 30 Zone mit 54km/h geblitzt worden. Jetzt ist eine Nachschulung angesagt. Ursprünglich hieß es, sie könne sich die Fahrschule dafür aussuchen (in ganz Deutschland), vorausgesetzt, das diese für Nachschulungen zugelassen ist. Jetzt aber soll sie zu einer Fahrschule, die 495 Euro für die Schulung verlangt. Angeblich sind die Fahrschulen im Kreis wechselweise dafür zuständig. Im Internet fand ich eine Fahrschule, die das ganze für 220 euro anbietet. Kann sie nicht dort hin (auch wenn diese weiter entfernt ist)?
Katja
 Andreas Wismann
19.09.2006, 20:37 Uhr
zu: nachschulung
Ja.
Im Gegensatz zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist es im Falle des Aufbauseminars / Nachschulung völlig dem Kunden überlassen, wo er hingeht.
Man kann sich also jede deutsche Fahrschule aussuchen, die diese Kurse anbietet.
 Warnecke
19.09.2006, 20:39 Uhr
zu: nachschulung
Keiner darf Dir vorschreiben wo die Nachschulung gemacht werden muß. Töchterchen muß innerhalb der angegebenen Frist die Bescheinigung über die Teilnahme der Nachschulung bei der Behörde einreichen. Alles andere ist Blödsinn...
 Marvin Waack
19.09.2006, 22:23 Uhr
zu: nachschulung
Ein Arbeitskollege konnte sich das nicht ausuchen, die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss.
 carhol
19.09.2006, 22:48 Uhr
zu: nachschulung
sie kann hingehen wo sie hin will. kommt sie einmal zu spät oder gar nicht, gibt es keine bescheinigung und die karte ist futsch.
holger
 Andreas Wismann
20.09.2006, 00:57 Uhr
zu: nachschulung
»die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss«
... nicht alles glauben.
 to
20.09.2006, 23:25 Uhr
zu: nachschulung
Die Behörden dürfen im besten Fall eine Liste von Fahrschulen in der Umgebung ausgeben, die ein ASF-Seminar anbieten. Aber jemanden verpflichten, in eine bestimmte zu gehen dürfen sie nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte
Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"
Fußgängerüberwege
Einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden
Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
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