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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meister3
24.08.2006, 12:16 Uhr

1,2 promille - Probezeit

Hallo, ich wurde mit 1,2 - 1,4 Promille in einer Stichkontrolle erwischt, bin also nicht durch Fehlverhalten aufgefallen. Leider läuft noch meine Probezeit.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus,
Frank.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
25.08.2006, 03:00 Uhr

zu: 1,2 promille - Probezeit

1,2 und aufwärts?

Auf jeden Fall 1 Jahr ahrverbot und probezeit auf 4 Jahre, dazu eine saftige Geldstrafe: 250€+!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meister3
25.08.2006, 14:50 Uhr

zu: 1,2 promille - Probezeit

Macht es eigentlich einen Unterschied wenn ich aufgrund eines Unfalls aufgeflogen wäre?
Frank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
25.08.2006, 15:03 Uhr

zu: 1,2 promille - Probezeit

Ja, dann ist die Strafe noch härter! Dann kannst du sicher gehen, das du MPU machen darfst und das wird schweine teuer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.08.2006, 10:15 Uhr

zu: 1,2 promille - Probezeit

@meister, vorsicht vor unseriösen Angeboten ;)

Wegen der Trunkenheitsfahrt ist anwaltliche Hilfe ratsam, der kann u.U. bei der Sperre noch etwas rausholen.
Hier steht nämlich kein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Führerscheinsperre an.
Bei Ersttätern liegt die meistens ganz grob zwischen 9 und 12 Monaten.
Außerdem wird eine Geldstrafe (kein Bußgeld) verhängt werden, die von Deinem monatlichem Nettoeinkommen abhängig sein wird (bei Ersttätern sind meistens 30 - 50 Tagessätze üblich). Sofern Du noch unter das Jugendstrafrecjt fällst, wird es keine Geldstrafe, sondern den gleichen Staz an Sozialstunden geben.
Wenn keine MPU verordnet wird, wirst Du vor Wiedererteilung ein Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren müssen.

Erzähl uns doch mal bitte ein paar Details: Wie alt bist Du, um welche Uhrzeit war die Kontrolle, wie war Dein Wert (AAK) genau, weißt Du schon die BAK? Hast Du Ausfallerscheinungen gezeigt?

mfG Durban

P.S.: Nochmals vorsicht vor Angeboten, die zwar toll klingen, und Dir lückenlos darlegen werden, wie legal und sicher sie sind, aber trotzdem nichts bringen: Während Deiner Sperre kannst Du keinen legalen Führerschein (egal ob EU oder BRD) erwerben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

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